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   VG Stuttgart, 31.10.2003 - 18 K 2335/03   

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VG Stuttgart, 31.10.2003 - 18 K 2335/03 (https://dejure.org/2003,26631)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 31.10.2003 - 18 K 2335/03 (https://dejure.org/2003,26631)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Oktober 2003 - 18 K 2335/03 (https://dejure.org/2003,26631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Mangelnde Bewährung eines Professors in der Probezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.10.2003 - 18 K 2335/03
    Die auf mangelnde Bewährung in der Probezeit gestützte Ablehnung der Einstellung ist verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der Bewährung und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.1998 - 2 C 5.97 -, NVwZ 1999, 75 m.w.N.; Urt. der Kammer vom 05.07.2002 - 18 K 4098/01 -, m.w.N.).

    Ihm bleibt in den Grenzen seiner Befugnis überlassen, wie er den für die Beurteilung maßgebenden Sachverhalt ermittelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.1998, a. a.O.).

    Wie oben ausgeführt, können Wertungen des Dienstherrn im Rahmen der ihm bei Bewährungsbeurteilungen eingeräumten Beurteilungsermächtigung nicht durch Wertungen von Zeugen, Sachverständigen oder des Gerichts ersetzt werden (vgl. BVerwG, Urteile v. 31.05.1990 und v. 19.03.1998, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 05.07.2002 - 18 K 4098/01

    Bewährung eines Professors in der Probezeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.10.2003 - 18 K 2335/03
    Die erkennende Kammer hob mit Urteil vom 05.07.2002 - 18 K 4098/01 - den Bescheid der Fachhochschule ... vom 25.08.2000 und den Widerspruchsbescheid des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg vom 12.12.2000 auf.

    43 Bei der für den Ausgangsbescheid zuständigen Fachhochschule ... hat der hochschulintern zuständige Senat über den Antrag des Klägers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bzw. über die Verlängerung seiner Probezeit entschieden (vgl. hierzu die Ausführungen im Urteil der Kammer vom 05.07.2002 - 18 K 4098/01 -).

    Die auf mangelnde Bewährung in der Probezeit gestützte Ablehnung der Einstellung ist verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der Bewährung und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.1998 - 2 C 5.97 -, NVwZ 1999, 75 m.w.N.; Urt. der Kammer vom 05.07.2002 - 18 K 4098/01 -, m.w.N.).

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.10.2003 - 18 K 2335/03
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits berechtigte Zweifel des Dienstherrn daran genügen, ob der Beamte die Eignung und Befähigung besitzt und die fachlichen Leistungen erbringt, die für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit notwendig sind, um eine Bewährung zu verneinen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.05.1990 - 2 C 35.88 -, DÖV 1990, 1022; Schnellenbach, a.a.O., RdNr. 176 m.w.N.).

    Steht die mangelnde Bewährung unumstößlich fest, kann sie mithin auch während einer weiteren Probezeit nicht mehr behoben werden, ist die Entlassung bzw. Ablehnung der Ernennung schon zu diesem Zeitpunkt auszusprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.05.1990, a.a.O.; Schnellenbach, a.a.O., RdNr. 1975 ff.).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.10.2003 - 18 K 2335/03
    Inhaltlich ist aber zu fordern, dass das Werturteil keine formelhafte Behauptung bleibt, sondern dass es für den Beamten einsichtig und für außenstehende Dritte nachvollziehbar wird, dass der Beamte die Gründe und Argumente des Dienstherrn erfährt und für ihn der Weg, der zu dem Urteil geführt hat, sichtbar wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.1980 - 2 C 8.78 -, DÖD 1980, 206; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl., RdNr. 483 ff.).
  • VG Gelsenkirchen, 09.04.2008 - 1 K 3751/05

    Beurteilung, Bewährung, Lehrer, Probebeamter, Voreingenommenheit, Befangenheit,

    vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 28. September 2004 - 1 Q 17/04 -, DÖD 2005, 36; VG Stuttgart, Urteil vom 31. Oktober 2003 - 18 K 2335/03 -, juris (Rn. 46 ff.).
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